Eben
dieser
für
Klagenfurt
typische
Straßenraster
schließt
einerseits
an
die
Weite
des
Seebeckens
an,
gleichzeitig
realisiert
er
mit
der
auf
zwei
bis
drei
Stockwerke
begrenzten
Gebäudehöhe
und
dem
rationalen
Rechteckmuster
im
Grundriss
eine
gewisse
Bodenähe,
ein
in
die
Straße
orientiertsein.
Dieser
Entwurf
mit
rasterförmiger
Baukörperanordnung
folgt
einer
Gestimmtheit,
die
in
der
topogra
fi
schen
Gestalt
der
Landschaft
liegt
und
in
die
sic
h
auc
h
de
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tadtentwur
f
v
ermi
t
telt
e
ant
ik-mediterrane
Straßenraster
in
seiner
Flächigkeit
einfügt
,
als
einem
Hinter-
grundrauschen,
in
dem
zugleich
die
Kälte
langer
Ne-
belphasen
aufgrund
des
alpinen
Klimas
und
die
lebensnahe
Diesseit
igkeit
der
öffentlichen
St
adträume
des
nahen
Südens
liegen.
. . . ein offenes Ganzes,
in
dem Ferne
und Nähe nur
die Ränder für ein
ste
tes Zirkulieren
ausmachen, ein weites Feld ein-
ander gegenüberliegender Pole offen lassen
In
eins
mit
diesem
physischen
Hier
und
Jetzt
ist
auch
ein
völlig
anderes
gesetzt:
mit
dem
nach
oben
gerichteten,
terrassierten
Abschlussgebäude
wird
die
Ferne
der
die
Ebene
begrenzenden
Berge
aufgenommen,
ein
über
den
Boden
Emporsteigen,
einen
kosmischen Bezug
setzend . . .
Der Entwurf umfasst folgende Flächennutzungen:
Gerichtsgebäude
3 800 m2
Büro für Bundesnutzung
950 m2
Büro für Bundesnutzung mit SR
1 700 m2
Geschäftsflächen Nahversorger
1 500 m2
Café-Restaurant
Lageplan
Baukörperstruktur
Architektenwettbewerb Ausbau
Feldkirchner Straße 4 - Klagenfurt
oswald ploner. architekt
im
Zwischen von Kopfsteinpflaster
und Stadtstruktur:
der
Entwurf
versucht,
dieses
spezi
fi
sche
städtische
Span-
nungsfeld
i
n
der
Gebäudegruppe
ins
Spiel
zu
bringen,
nicht
als
eine
explizit
ausgewiesene
Identität,
sondern
als
einen
Ort,
an
dem
diese
Idee
der
Stadt
verborgen
als
wesentlicher
Teil
der geschichtlich bedingten Ganzheit
mitschwingt.
Einzelne
Baukörper
als
Module,
relativ
funktionsoffen,
in
ver-
schiedenste Richtungen vernetzbar
Atrien
ERMÖGLICHEN
BELICHTETE
ATTRAKTIVE
INNERE
V
ERKEHRS-
UND
K
OMMUNIKATIONSZONEN
HORIZONTALE
V
ERGLASUNG
ALTERNATIV
IN
D
ACHEBENE
ODER
ÜBER
DEM
EG,
VERTIKALE
V
ERGLASUNGEN
IM
ERSTEN
F
ALL
JE
NACH
B
EDARF
DER
F
UNKTIONSTRENNUNG
(ZUSÄTZLICH
ZU
D
ACHVERGL.
),
IM
ZWEI-
TEN
F
ALL
ALS
A
UßENHAUT