Eben dieser für Klagenfurt typische Straßenraster schließt einerseits an die Weite des Seebeckens an, gleichzeitig realisiert er mit der auf zwei bis drei Stockwerke begrenzten Gebäudehöhe und dem rationalen Rechteckmuster im Grundriss eine gewisse Bodenähe, ein in die Straße orientiertsein.
Dieser Entwurf mit rasterförmiger Baukörperanordnung folgt einer Gestimmtheit, die in der topogra fi schen Gestalt der Landschaft liegt und in die sic h auc h de r übe r de n Ren ai s sa nce -S tadtentwur f v ermi t telt e ant ik-mediterrane Straßenraster in seiner Flächigkeit einfügt , als einem Hinter- grundrauschen, in dem zugleich die Kälte langer Ne- belphasen aufgrund des alpinen Klimas und die lebensnahe Diesseit igkeit der öffentlichen St adträume des nahen Südens liegen.
. . . ein offenes Ganzes, in dem Ferne und Nähe nur die Ränder für ein ste tes Zirkulieren ausmachen, ein weites Feld ein- ander gegenüberliegender Pole offen lassen
In eins mit diesem physischen Hier und Jetzt ist auch ein völlig anderes gesetzt: mit dem nach oben gerichteten, terrassierten Abschlussgebäude wird die Ferne der die Ebene begrenzenden Berge aufgenommen, ein über den Boden Emporsteigen, einen kosmischen Bezug setzend . . .
Der Entwurf umfasst folgende Flächennutzungen: Gerichtsgebäude 3 800 m2 Büro für Bundesnutzung 950 m2 Büro für Bundesnutzung mit SR 1 700 m2 Geschäftsflächen Nahversorger 1 500 m2 Café-Restaurant
Lageplan
Baukörperstruktur
Architektenwettbewerb Ausbau Feldkirchner Straße 4 - Klagenfurt
oswald ploner. architekt
im Zwischen von Kopfsteinpflaster und Stadtstruktur:
der Entwurf versucht, dieses spezi fi sche städtische Span- nungsfeld i n der Gebäudegruppe ins Spiel zu bringen, nicht als eine explizit ausgewiesene Identität, sondern als einen Ort, an dem diese Idee der Stadt verborgen als wesentlicher Teil der geschichtlich bedingten Ganzheit mitschwingt.
Einzelne Baukörper als Module, relativ funktionsoffen, in ver- schiedenste Richtungen vernetzbar Atrien ERMÖGLICHEN BELICHTETE ATTRAKTIVE INNERE V ERKEHRS- UND K OMMUNIKATIONSZONEN HORIZONTALE V ERGLASUNG ALTERNATIV IN D ACHEBENE ODER ÜBER DEM EG, VERTIKALE V ERGLASUNGEN IM ERSTEN F ALL JE NACH B EDARF DER F UNKTIONSTRENNUNG (ZUSÄTZLICH ZU D ACHVERGL. ), IM ZWEI- TEN F ALL ALS A UßENHAUT
012510 05102050 050100250